Allgemeines
Grundsätzlich ist bei Versendung oder Beförderung von Gegenständen aus Österreich in ein anderes EU-Mitgliedsland die Lieferung dort zu versteuern, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (somit in Österreich).
Die Versandshandelsregelung stellt sicher, dass bei der Versendung oder Beförderung der Ware durch den Lieferer an private Abnehmer in andere Mitgliedstaaten die Besteuerung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Bestimmungsland erfolgt. Infolge der unterschiedlichen Steuersätze könnte es sonst zu Wettbewerbsverzerrungen kommen.
