Eine spezielle Form der Personalgestellung ist die entgeltliche Überlassung eines leitenden Angestellten, z.B. eines Geschäftsführers einer GmbH an eine andere Gesellschaft, z.B. an eine AG, zum Zweck der Ausübung
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der Funktion als Vorstandsmitglied dieser AG. Der UFS behandelte in seiner Entscheidung vom 26.6.2006 GZ RV/0412-W/05 die Frage der Umsatzsteuerpflicht dieser Leistungen.
