Die Unternehmereigenschaft endet nicht mit der Beendigung der Leistungserstellung oder der Auflösung einer Gesellschaft, sondern erst dann, wenn die Tätigkeiten, die das wirtschaftliche Erscheindungsbild des Unternehmens ausgemacht haben, vollständig abgewickelt sind. Zur Unternehmenssphäre gehört auch die Veräußerung des Unternehmensvermögens.
Sachverhalt
