Bekanntlich muss ab 1.7.2006 bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR € 10.000,-- übersteigt, als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers, also des Kunden aufscheinen. Unseren Beitrag zu diesem Thema in der Juni-Ausgabe der USt-Aktuell ergänzen wir um die Aussagen im BMF-Erlass vom 1.6.2006 Zl. 010219/0244-VI/9/2006.
