Anträge auf Rückerstattung der in Italien bezahlten Umsatzsteuer sind - wie schon in den Vorjahren - bis zum 30.6. des Folgejahres möglich. Für das Jahr 2005 müssen diese Anträge bis 30.6.2006 bei der italienischen Erstattungsstelle in Pescara gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
Verfahren
