Wird ein Pflegeheim als Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, kann die unechte Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 25 UStG nicht angewandt werden. Die Umsätze des Pflegeheimes sind daher gem. § 10 Abs. 2 Z 15 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu versteuern. (VwGH 23.9.2005, 2005/15/0070).
Sachverhalt:
