Der Oberste Gerichtshof musste die Frage klären, ob Entschädigungen für die Wiedernutzbarmachung eines landwirtschaftlichen Grundstückes (nach vorübergehender Nutzung durch schwere Fahrzeuge) mit oder ohne USt zu berechnen sind.
Der Oberste Gerichtshof musste die Frage klären, ob Entschädigungen für die Wiedernutzbarmachung eines landwirtschaftlichen Grundstückes (nach vorübergehender Nutzung durch schwere Fahrzeuge) mit oder ohne USt zu berechnen sind.
