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Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist des § 2 Abs 1 lit. b StiftEG

SteuerrechtJudikaturDr. Robert MarkUFS journal 2013, 454 - 456 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 13 KStG; § 201 BAO; § 289 Abs 2 BAO; § 308 Abs 3 BAO; § 2 Abs 1 lit b StiftEG; § 8 RAO; § 29 FinStrG

Schlagwörter:

Stiftungssteuerrecht; Privatstiftung; Wiedereinsetzung; Antrag; Offenlegung; Stiftungseingangssteuer; Einreichung; Steuererklärungen; Rechtzeitigkeit; Frist; Versäumung; steuerlicher Vertreter;

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