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Chatdienstleistungen ab 1. 7. 2006 keine auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

SteuerrechtJudikaturUFS journal 2013, 456 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 3a Abs 10 Z 15 UStG idF BGBl I Nr 71/2003; VO (EG) Nr 1777/2005

Schlagwörter:

Umsatzsteuer; Chatservicedienstleistungen; sonstige Leistung; auf elektronischem Weg erbrachte; Leistungsort; Katalogleistung; Dienstleistung; Generalklausel;

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