§ 4 Abs 12 Z 1 EStG; § 8 Abs 1 KStG
In dieser Entscheidung des UFS wurde ein Gesellschafterdarlehen - entgegen der Meinung des Finanzamts - als Fremdkapital gewertet, trotz prima facie fremdunüblichen Bedingungen.
§ 4 Abs 12 Z 1 EStG; § 8 Abs 1 KStG
In dieser Entscheidung des UFS wurde ein Gesellschafterdarlehen - entgegen der Meinung des Finanzamts - als Fremdkapital gewertet, trotz prima facie fremdunüblichen Bedingungen.
