Zusammenfassung: In dieser Entscheidung wird die Liebhabereitätigkeit von gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen behandelt. Die Verwaltungspraxis, Liebhaberei zu vermuten, ohne dass diesbezüglich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorhanden wäre, war einer der Streitpunkte.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 Z 2 UStG; § 1 Abs 2 LVO; § 34 BAO; § 35 BAO; § 45 Abs 1 BAO; § 45 Abs 2 BAO; § 6 LVO; § 1 Abs 2 LVO; § 31 BAO; § 45 Abs 3 BAO

