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UFS und Kinderfreibetrag

SteuerrechtJudikaturUFS journal 2012, 110 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der UFS nahm zu den Rechtsfolgen Stellung, die eintreten können, wenn die Geltendmachung von Kinderfreibeträgen vom Berechtigten vergessen wurde oder diese aufgrund eines Versehen durch einen unberechtigten Dritten erfolgte.

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 106 Abs 1 EStG

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