Zusammenfassung: Der UFS entschied die Frage, ob im konkreten Fall eine steuerlich unbeachtliche Abtretung von Mietrechten vorliegt oder ein steuerlich relevanter Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechtes. Dabei geht der UFS vor allem auf den wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung ein. Der Autor gibt am Ende Hinweise für die Praxis.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 3 EStG

