Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/3866-W/08 des UFS vom 30.11.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob die Kosten für doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall als Werbungskosten abzugsfähig sind, wobei die Familienheimfahrten zum Wohnsitz in Bosnien erfolgen.
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