§ 16 EStG; § 20 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0080-K/09 des UFS vom 31.8.2011 eingegangen, welche sich mit den Gründen für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes befasst und untersucht, ob die Aufwendungen für Familienheimfahrten und für doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall abzugsfähig sind.

