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Wann sind Hauptgeschäft und Sicherungs-/Erfüllungsgeschäft zwischen denselben Vertragsparteien in einer Urkunde abgeschlossen?

GebührenrechtJudikaturMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, Mitglied des UFS WienUFS journal 2012, 34 - 35 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0914-I/10 des UFS vom 17.8.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wann die Befreiung von der Gebührenpflicht gemäß § 19 Abs 2 GebG zur Anwendung gelangt und wann Hauptgeschäft und Sicherungs-/Erfüllungsgeschäft zwischen denselben Vertragsparteien in einer Urkunde abgeschlossen wird.

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