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Keine Gesellschaftsteuerbefreiung nach dem NeuFöG

SteuerrechtJudikaturMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2012, 444 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Verfahren war vom UFS zu beurteilen, ob die Beteiligung einer Aktiengesellschaft als atypische stille Gesellschafterin einer GmbH kurz nach Gründung der Gesellschaft noch unter den Befreiungstatbestand in § 1 Z 5 NeuFÖG fällt. Außerdem enthält die Entscheidung Ausführungen zu Formmängeln bei der Einreichung des NeuFö-Formulars.

Rechtsgrundlagen: § 1 Z 5 NeuFöG; § 5 Abs 1 Z 3 KVG

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