§ 295 Abs 1 BAO; § 307 Abs 3 BAO
Im vorliegenden Beitrag werden schwierige und bisher ungelöste Fragen zur Wirkung der Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides nach § 307 Abs 3 BAO aufgeworfen. Der Autor legt dar, welche Ansätze in Judikatur und Literatur vertreten werden bzq wurden und erläutert, warum er selbst der vertretenen Meinung nicht zustimmt.
