Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag werden zwei Entscheidungen des UFS zusammengefasst, in dem dieser die Steuererstattung nach der rechtskräftigen Festsetzung der Abgabe jeweils ablehnte. Im ersten Fall ging es um die Erstattung der Grunderwerbsteuer, nachdem das zugrunde liegende Rechtsgeschäft rückgängig gemacht worden war. Im zweiten Fall ging es um die Erstattung der "Kfz-Steuer" aufgrund einer körperlichen Behinderung.
