Zusammenfassung: Der UFS erörterte in der vorliegenden Entscheidung, warum Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Unterbringung seiner Mutter in einem Pflegeheim keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG darstellten. Er betonte die Maßgeblichkeit von wirtschaftlichen Aspekten bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

