Zusammenfassung: Der UFS legte in der gegenständlichen Entscheidung dar, warum ein Hochzeitsgeschenk im Wert von 70.000 Euro kein steuerbefreites übliches Gelegenheitsgeschenk iSd ErbStG darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 11 ErbStG
Zusammenfassung: Der UFS legte in der gegenständlichen Entscheidung dar, warum ein Hochzeitsgeschenk im Wert von 70.000 Euro kein steuerbefreites übliches Gelegenheitsgeschenk iSd ErbStG darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 11 ErbStG
