§ 68 Abs 1 EStG
Kann auch im Falle einer Rufbereitschaft die begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gem § 68 Abs 1 EStG anwendbar sein? Auf diese Frage lieferte der UFS in der gegenständliche Entscheidung eine Antwort.
UFS 13.9.2012, RV/0628-I/09; VwGH 21.10.1993, 92/15/0129

