Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall hatte der UFS zu entscheiden, ob einem Steuerpflichtigen mit chronischer Krankheit das große Pendlerpauschale zusteht. Argumentiert wurde, dass das erhöhte Infektionsrisiko in einem Massenbeförderungsmittel die Benützung eines solchen unzumutbar mache. Anhand der Erkenntnisse aus der Entscheidung geben die Autoren Praxistipps für betroffene Dienstnehmer.

