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Sind Wandvertäfelungen eines ruhenden, aber voll funktionsfähigen Hotelbetriebs eine Betriebsvorrichtung?

SteuerrechtJudikaturMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2012, 380 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 2 Abs 1 Z 1 GrEStG

Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich der UFS damit auseinanderzusetzen, ob eine Wandvertäfelung als Betriebsvorrichtung zu qualifizieren und dadurch von der Grunderwerbsteuer gemäß § 2 Abs 1 Z 1 GrEStG auszunehmen war. Dabei hatte er auch zu berücksichtigen, ob der Vereinbarung des Ruhens des Hotelbetriebs im Rahmen des Kaufvertrags Relevanz zukommt.

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