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Hund und Katz als Abschreibposten

SteuerrechtAufsatzMag. Erich Wolf, Steuerberater und WirtschaftsprüferUFS journal 2011, 323 - 325 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Wolf untersucht die Fälle und die Voraussetzungen, in denen Tiere als betriebsnotwendige Anschaffung oder als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich geltend gemacht werden können.

Schlagwörter:

Tier; Abschreibposten; betriebsnotwendige Anschaffung; außergewöhnliche Belastung;

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