Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich angesichts der Veräußerung einer Apotheke auf einer Liegenschaft mit der analogen Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 24 Abs 6 EStG 1988 im Hinblick auf Betriebsveräußerungen. Straka stellt die Entscheidungsgrundlagen und die Rechtsmeinung des UFS in dieser Frage vor, geht aber auch auf Detailfragen zur Problematik der Hauptwohnsitzbefreiung iSd § 24 Abs 6 EStG bei Betriebsaufgaben bzw. Betriebsveräußerungen ein.

