§ 22 EStG; § 47 Abs 2 EStG; ħ 51 ÄrzteG
Der UFS setzte sich mit dem Fall eines Facharztes der Urologie auseinander, der sich seit mehreren Jahren regelmäßig von zwei Ärzten bei der Ausübung seiner Tätigkeit in dessen Ordination vertreten hat lassen und diesen seine gesamten Arbeitsmittel wie medizinische Geräte, Handschuhe oder Computer unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.

