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Ist die Gegenleistung oder der Einheitswert Bemessungsgrundlage bei der Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Anwachsung)?

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2011, 300 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung stellt der UFS klar, dass - nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer Zweipersonen OHG und Geschäftsübernahme durch Anwachsung gemäß § 142 HGB auf den verbleibenden Gesellschafter - nicht der Einheitswert, sondern die Gegenleistung, die sich aus der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters, den Gesellschaftsschulden und dem Wert des bisherigen Gesellschaftsanteils des verbleibenden Gesellschafters zusammensetzt, als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.

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