Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob und in welchem Umfang die Vor- und Außergruppen-Mindestkörperschaftssteuer eines Gruppenmitglieds bis zum Gruppenträger weitergeleitet werden kann. Schwaiger nimmt auf diesen Bezug und zeigt auf, warum das Beispiel in Rz 1577 KStR 2001 fehlerhaft ist.
Rechtsgrundlagen: § 24a Abs 4 KStG 1988; § 24 Abs 4 Z 4 KStG 1988

