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Steht der Alleinerzieherabsetzbetrag bei (noch) aufrechter Ehe im Jahr der Ehescheidung zu?

SteuerrechtJudikaturMag. Tanja Geisler, Berufsanwärterin in WienUFS journal 2011, 229 - 230 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob der Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann zurecht zusteht, wenn die Berufungswerberin auch nach der Scheidung noch mit ihrem Ex-Ehemann und dem gemeinsamen Kind zusammenlebte.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 2 EStG; § 55a EheG; § 90 Abs 1 ABGB

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