Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob die Nichtrückerstattung von einbehaltener KESt für Ausschüttungen einer inländischen Tochtergesellschaft an die in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft eine Ungleichbehandlung gegenüber im Inland ansässigen Muttergesellschaften darstellt und ob dies eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit im Sinn des EWR sein kann.

