Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befand der UFS, inwieweit die Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe erfüllt werden in dem Fall, dass der vorgesehene Gruppenträger in Konkurs ist.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 3 KStG; § 9 Abs 1 und Abs 10 KStG; § 2 Abs 5 EStG

