Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die UFS-Entscheidung RV/2463-W/09 vom 13.10.2011 dar, welche sich mit der Frage befasst, ob der Verkauf einer Wohnung, die eine Einkunftsquelle darstellt, ein rückwirkendes Ereignis sein kann, welches zu einer Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides gemäß 295a BAO berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 1 LVO (BGBl Nr 33/1993); § 2 LVO

