Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die UFS-Entscheidung RV/2457-W/10 vom 9.9.2011 dar, welche sich mit der Frage befasst, ob die Ausbildung zum Piloten als Umschulungsmaßnahme angesehen werden kann und demgemäß die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG

