Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die UFS-Entscheidung RV/0344-G/11 vom 19.9.2011 dar, welche sich mit der Behandlung von mangelhaften Eingaben im elektronischen Verfahren zur Vorsteuererstattung für ausländische Unternehmer befasst. Es wird auf die Angaben, die der Erstattungsantrag enthalten muss, hingewiesen und erörtert, welche Möglichkeiten der Verbesserung bestehen.

