§ 35 EStG; § 34 EStG
Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die UFS-Entscheidung RV/0893-L/11 vom 19.9.2011 dar, welche sich mit der Frage befasst, ob die Kosten für eine Delfintherapie als außergewöhnliche Belastung gemäß §§ 34, 35 EStG geltend gemacht werden können. Der Autor geht auch auf die Rechtsentwicklung hinsichtlich der Anerkennung solcher Außenseitertherapien in Österreich und Deutschland ein.

