Zusammenfassung: Der UFS hatte sich der vorliegenden Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob vorbehaltene Entnahmen, die von den Gesellschaftern im Zuge der Einbringung einer KG in eine GmbH getätigt wurden und dabei gem Vereinbarung im Einbringungsvertrag auf eine Verzinsung verzichtet wurde, der Gesellschaftsteuer unterliegen. Mit Praxishinweisen der Verfasser, die sich darin kritisch zur Rechtsauffassung des Senats äußern.

