Zusammenfassung: Bavenek-Weber informiert in ihrem Beitrag über eine Entscheidung des UFS aus dem Februar 2010 (Amtsbeschwerde derzeit beim VwGH anhängig). Der Senat hatte sich im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob iZm einer von einer AG durchgeführten Kapitalerhöhung die Kosten des Börsegangs von der Kapitalverkehrsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen werden können.

