Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über eine zurzeit beim VwGH anhängige Amtsbeschwerde. Das Höchstgericht hat sich dabei mit der Frage zu befassen, ob iZm einer von einer AG durchgeführten Kapitalerhöhung die Kosten des Börsegangs von der Kapitalverkehrsteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen werden können.

