Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, inwieweit durch die Leistung einer verdeckten Sacheinlage der gesellschaftsrechtliche Gründungsvorgang nichtig wird und eine Rückforderung der Gesellschaftsteuer zulässig ist. Mit Praxishinweisen der Verfasser.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 1 KVG; § 22 UmgrStG; § 12 UmgrStG

