Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, inwieweit die Verschmelzung eines einzelnen Gruppenmitglieds mit dem dem Gruppenträger vor Ablauf der in § 9 Abs 10 KStG normierten Mindestdauer bedingt, dass es zur Beendigung der Unternehmensgruppe kommt und diese rückabgewickelt wird. Mit Praxishinweisen der Verfasser.
Rechtsgrundlagen: Art I UmgrStG; § 9 Abs 10 KStG

