Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend das Ermittlungsverfahren durch die Abgabenbehörde erster Instanz iZm der Verletzung des Rechts des Steuerpflichtigen auf Erledigung in angemessener Zeit. Gegenständlicher Anlassfall betraf die von einem Steuerpflichtigen beantragte Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrags. Mit Praxishinweisen der Verfasser.

