Zusammenfassung: Der UFS hatte in gegenständlicher Entscheidung zu klären, wo sich Ort der Vermittlungsleistung befindet im Falle einer Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen und von dort aus operierenden Wettanbieter, und in welchem Staat daher die Vermittlungsumsätze der Besteuerung unterliegen. Sind die im Inland gelegenen Wettlokale als umsatzsteuerliche Betriebsstätten des Wettanbieters anzusehen? Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtslage bis zum Inkrafttreten des BudgBG 2009. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

