Zusammenfassung: Der UFS befand in gegenständlicher Entscheidung, ob Zahlungen, die ein als Geschäftsführer bei der inländischen Konzerntochter angestellter Arbeitnehmer von der ausländischen Konzernmutter (=Dritter) ohne jegliche Gegenleistung bezieht, als nicht selbständige Einkünfte im Inland der Einkommensteuer unterliegen. Mit Praxishinweisen des Verfassers.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 lit b EStG

