Zusammenfassung: Klumpner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem Juli 2009, in der sich Fragen stellten betreffend die von Mitteilungen des sog. Office Européen de Lutte Anti-Fraude (Europäisches Amts für Betrugsbekämpfung, OLAF) über nachträgliche Überprüfungen von Präferenzursprungszeugnissen in Drittländern ausgehenden Rechtswirkungen. Im gegenständlichen Fall wurden seitens des OLAF nachträglich Unregelmäßigkeiten festgestellt, wobei zu klären war, inwieweit diese von den Behörden des Drittlands verschuldet wurden und ob für einen Importeur, der Waren (in diesem Fall: manuelle Palettenhubwagen aus Thailand) in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft einführt, im Zusammenhang damit der Vertrauensschutz besteht. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

