Zusammenfassung: Der UFS befaßte sich mit der Frage der Beurteilung der Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Liebhabereibetrieb und prüfte, ob dies einen Ausschlußgrund für die Anwendbarkeit des Art II UmgrStG darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 1 Z 1 UmgrStG; §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 LVO

