Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren im Hinblick auf die Einkommensteuer rechtzeitig eingebracht wurde. Mit Praxishinweisen des Verfassers.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 2 BAO; § 110 BAO; § 81 Abs 6, 7 und 8 BAO

