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Die Verfolgung öffentlicher Interessen schließt die gleichzeitige Verfolgung von Gesellschafterinteressen nicht aus

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2009, 233 - 234 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Verfolgung öffentlicher Interessen seitens einer Gebietskörperschaft, die Kommanditist einer GmbH & Co KG ist, eine gleichzeitige Verfolgung ihrer Interessen als Gesellschafterin ausschließt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 4 lit a KVG

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