Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Verfolgung öffentlicher Interessen seitens einer Gebietskörperschaft, die Kommanditist einer GmbH & Co KG ist, eine gleichzeitige Verfolgung ihrer Interessen als Gesellschafterin ausschließt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 4 lit a KVG

