Zusammenfassung: Schmutzer befasst sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit Fragen betreffend die in einem Finanzstrafverfahren erfolgte Selbstanzeige eines Verbandes wegen eines Finanzvergehens (Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG) zu befassen hatte. Der UFS hatte dabei zu klären, inwieweit die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt wurden und eine Verletzung der Abgabepflichten seitens des Entscheidungsträgers des Verbandes vorlag.

