Zusammenfassung: In ihrem Beitrag beleuchten Renner und Wisiak zwei Entscheidungen des UFS, in der sich der Senat einmal gegen und einmal für die Geltendmachung von pauschalen Aufwendungen ohne Vorliegen tatsächlicher Aufwendungen ausgesprochen hat. In den beiden den Entscheidungen zugrundeliegenden Fällen wurden jeweils von den im Außendienst tätigen Steuerpflichtigen (Vertreter bzw. Kundenberater) der Abzug von Werbungskosten bzw Ausgaben/Aufwendungen gem dem sog "Vertreterpauschale" beantragt.

